Lastschrifteinzug

Die BVG zieht die Mitgliedsbeiträge für den Bund der Versicherten e. V. (BdV) ein. Hierzu erteilen die Mitglieder des BdV der BVG eine Einzugsermächtigung. Dies ist in der Satzung des BdV geregelt.

Sofern BdV-Mitglieder Gruppenversicherungsverträge abgeschlossen haben, zieht die BVG diese Versicherungsprämien auch ein. Dies erfolgt im Auftrag der Versicherer.

Der Mitgliedsbeitrag wird zusammen mit den Versicherungsprämien für die Gruppenversicherungsverträge abgebucht.

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