Beratung

Die BdV Verwaltungs GmbH (BVG) hat seit dem 01.01.2017 die Beratung der Mitglieder des Bund der Versicherten e. V. (BdV) übernommen. Aus diesem Grund hat die BVG eine Zulassung als Versicherungsberaterin nach § 34d  Abs. 2 Gewerbeordnung.

Anders als Versicherungsvermittler*innen und Versicherungsmakler*innen, erhalten Versicherungsberater*innen keine Provisionen von Versicherungsgesellschaften.

Das gewährleistet eine neutrale und unabhängige Beratung, die nicht auf den Abschluss eines Versicherungsvertrages abzielt.

Login zum Mitgliederbereich