Häufige Fragen

Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um die BVG und ihre Leistungen. Sollten Sie eine Frage haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

 

SIE FRAGEN, WIR ANTWORTEN.

Lastschrifteinzug

Wann und wie oft bucht die BVG ab?

Die BVG bucht 2 x jährlich bzw. bei Neuanmeldungen und Änderungen auch unterjährig ab.
Die Abbuchung erfolgt halbjährlich zum 01.01. und 01.07.
Sollte eine Neuanmeldung bzw. Veränderung innerhalb des Halbjahres notiert werden, erfolgt die Abbuchung zeitanteilig zum Folgemonat.

Kann ich auch per Überweisung/Dauerauftrag zahlen?

Nein.
Gemäß § 4 (6) der Satzung des BdV hat die Beitragszahlung ausschließlich mittels eines der BdV Verwaltungs GmbH zu erteilenden Lastschriftmandats zu erfolgen. Dies ist Voraussetzung sowohl für die Aufnahme in den Verein als auch für die Fortführung der Mitgliedschaft im Bund der Versicherten e. V.

Gibt es eine Alternative zur halbjährlichen Zahlung?

Nein.
Um den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten so gering wie möglich zu halten, erfolgt die Beitragszahlung ausschließlich halbjährlich.

Wie teile ich eine Kontoänderung mit?

Wir benötigen eine formlose Änderungsmitteilung inklusive Unterschrift der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers per Post, Fax, eingescannt per E-Mail oder über unseren geschlossenen Mitgliederbereich.

Ein SEPA-Lastschriftmandat zum Ausfüllen können Sie hier herunterladen.

Ein Änderungsformular finden Sie im BdV-Mitgliederbereich. Bitte loggen Sie sich vorher ein.

Kann ich mehrere Kontoverbindungen angeben?

Nein.
Sämtliche Beiträge zur Mitgliedschaft werden zusammengefasst von nur einem Konto abgebucht. Wir verwalten pro Mitgliedschaft nur eine Bankverbindung. Die Registrierung mehrerer Bankverbindungen ist nicht möglich. Eine Ausnahme bildet hier lediglich die Anmeldung zur Risikolebensversicherung, für die auch ein separates Lastschriftmandat erforderlich ist.

Wo finde ich die Einzelpositionen des abgebuchten Gesamtbetrages?

Jeweils Ende Dezember versenden wir - sofern Anmeldungen zu Gruppenversicherungen bestehen - für die Beitragsabbuchung Anfang Januar eine Ankündigung zum Lastschrifteinzug (Pre-Notification). Diese Übersicht enthält eine Aufstellung der Einzelpositionen. Die im „Buchungstext“ enthaltenen Buchstabenkürzel stehen für die unterschiedlichen Versicherungssparten und werden in der Legende erläutert.
Wenn es zur Mitgliedschaft im Laufe des 1. Halbjahres keine Neu-Anmeldungen oder Änderungsmeldungen gibt, gilt die Aufstellung vom Januar auch für die Abbuchung im Juli. Andernfalls erhalten Sie auch Ende Juni eine Pre-Notification.

Login zum Mitgliederbereich