Häufige Fragen

Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um die BVG und ihre Leistungen. Sollten Sie eine Frage haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

 

SIE FRAGEN, WIR ANTWORTEN.

Beratungsleistung

Kann ich auch Beratungsleistungen der BVG in Anspruch nehmen, wenn ich nicht Mitglied im BdV bin?

Auch Verbraucher*innen, die noch nicht Mitglieder unseres Vereins sind und Fragen zu Versicherungen haben, bieten wir Hilfe über das Verbrauchertelefon an.

Unter der Telefonnummer 0900 1-737300 (2,40 Euro/Minute aus dem dt. Festnetz, mobil nicht zu erreichen) finden alle einen schnellen Einstieg und einen kurzen Rat zu privaten Versicherungsverträgen.

Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass wir eine ausführliche und tiefergehende Beratung auch zum konkreten Einzelfall nur im Rahmen einer Mitgliedschaft anbieten können.

Warum übernimmt die BVG die Beratungsleistungen für den BdV?

Die Beratung der Mitglieder des BdV stellt steuerrechtlich den so genannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des BdV dar. Würde der Anteil des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs zu hoch werden, würde der BdV Gefahr laufen, den Status der Gemeinnützigkeit zu verlieren. Aus diesem Grund hat sich der BdV entschieden, die Beratung zum 1. Januar 2017 auf die BVG auszugliedern.

Was kostet die Beratung durch die BVG?

Beratung und Hilfe durch die BVG sind für BdV-Mitglieder im Mitgliedsbeitrag enthalten - egal wie oft Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen. Eine Ausnahme bildet lediglich die Beratung für einen Tarifwechsel in der privaten Krankenversichung. Diese besonders aufwendige Beratungsleistung berechnen wir mit 570,00 EUR inklusiv aktuell gültiger Mehrwertsteuer (19 %).

Für Nicht-Mitglieder sind die Beratungsleistungen grundsätzlich kostenpflichtig.

Auch Verbraucher*innen, die noch nicht Mitglieder unseres Vereins sind und Fragen zu Versicherungen haben, bieten wir Hilfe über das Verbrauchertelefon an.

Unter der Telefonnummer 0900 1-737300 (2,40 Euro/Minute aus dem dt. Festnetz, mobil nicht zu erreichen) finden alle einen schnellen Einstieg und einen kurzen Rat zu privaten Versicherungsverträgen.

Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass wir eine ausführliche und tiefergehende Beratung auch zum konkreten Einzelfall nur im Rahmen einer Mitgliedschaft anbieten können.

Welche Beratungsleistungen bekomme ich konkret?

Wir beraten Sie zu bestehendem Versicherungsschutz, zu benötigtem Versicherungsschutz und zu einem Schadenfall.

Wir entrümpeln Ihren Versicherungsordner: Zu diesem Zweck unterziehen wir Ihre Verträge einem gründlichen Versicherungscheck und prüfen auf der Grundlage der Kriterien des BdV, ob Sie sinnvoll und kostengünstig versichert sind. Zur Beratung gehören zum Beispiel eine fundierte Entscheidungshilfe, ob die Fortführung, Beitragsfreistellung oder Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung sinnvoll ist sowie die Unterstützung beim Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung.

Im Rahmen der Rechtsberatung hilft die BVG Ihnen in Streitfällen mit Versicherungen und/oder Versicherungsvermittlern.

Welche Unterlagen muss ich für die Beratung parat haben?

Je mehr Infomationen Sie uns zu Ihrem Beratungsbedarf liefern, desto besser können wir Sie beraten. Stellen Sie uns daher bitte alle Informationen zur Verfügung, die Sie selbst haben. Dazu gehören

  • die betreffende Versicherungsgesellschaft
  • der jeweilige Tarif
  • das Schreiben der Versicherung
  • Ihr eigentlicher Versicherungsbedarf
  • der Versicherungsschein (als Kopie)
  • die Versicherungsbedingungen (als Kopie)

Sie können diese Daten bequem über unsere Online-Beratungsanfrage hochladen.

Wir lange dauert es bis ich eine Antwort auf meine Anfrage erhalte?

Wir bearbeiten alle Anfragen schnellstmöglich nach Eingang Ihres Beratungsanliegens. Dies kann in Zeiten mit sehr hohem Anfrageaufkommen einige Zeit dauern. Wir arbeiten konstant an der Optimierung unserer Beratungsprozesse, allerdings machen wir keine Kompromisse bei der Qualität unserer Beratung. Eine qualitative hochwertige Beratung braucht grundsätzlich ausreichend Zeit, damit Sie wirklich auf der sicheren Seite sind.

Wie lange dauert es, bis mein Schaden beglichen wird?

Die Begleichung eines Schadens ist stark vom konkreten Schadenfall und der jeweiligen Versicherung abhängig. Aus diesem Grund ist eine pauschale Antwort auf diese Frage nicht möglich. Nach einer ersten Prüfung der notwendigen Unterlagen im Schadenfall können die Berater der BVG eher eine Einschätzung zur Dauer der Schadenregulierung vornehmen. Wobei grundsätzlich gilt, dass die Bearbeitung auch von den einzelnen Schadensachbearbeiter*innen bei der Versicherung abhängt. Natürlich versuchen wir immer, Ihnen so schnell wie möglich zu helfen. 

Wie läuft die Beratung ab?

Im Bereich Beratung zu Versicherungen steht Ihnen unsere Online-Beratungsanfrage zur Verfügung. Wählen Sie zunächst Ihr Anliegen aus. Nachdem Sie ausgewählt haben, ob Sie eine Kommunikation per Post oder E-Mail wünschen und ob Sie Mitglied oder Nichtmitglied des Bund der Versicherten e. V. sind, können Sie Ihre Kontaktdaten eintragen und die notwendigen Unterlagen hochladen. Im Anschluss prüfen unsere Fachberaterinnen und Fachberater Ihren bestehenden Versicherungsschutz im Hinblick auf Ihr Anliegen auf Herz und Nieren. Nach der Prüfung erhalten Sie eine Auswertung inklusive konkreter Handlungsempfehlungen. Sollten Sie Fragen zu den Unterlagen der BVG-Expert*innen haben, helfen wir Ihnen gerne. Natürlich können Sie sich auch über unsere Beratungs-Hotline an unsere Fachberater*innen wenden.

Wie bekomme ich Hilfe zu meinen Ansprüchen?

Unsere Berater*innen helfen Ihnen, Ihre Rechte wahrzunehmen.

Wir geben Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe und unterstützen Sie beim Ausfüllen der Schadenanzeige, geben Ihnen Argumentationshilfen und übersetzen Ihnen das Versichererdeutsch Ihrer Versicherung.

Gerne können Sie dazu auch unsere kostenlos zur Verfügung gestellten Musterbriefe nutzen.

In Streitfällen erhalten Sie Rechtsberatung.

Zu welchen Schadenfällen erhalte ich Hilfe?

Die BdV Verwaltungs GmbH hilft Ihnen in allen Schadenfällen, die Ihren privaten Versicherungsvertrag betreffen und bei deren Regulierung Probleme auftreten. Dazu gehören beispielsweise ein privater Haftpflichtschaden, ein Kfz-Schaden oder der Sturz von der Leiter im eigenen Haushalt. Sollte die Versicherung also die Leistung verweigern, einfach nicht reagieren oder die Prüfung in die Länge ziehen, sind unsere Berater*innen gern für Sie da.

Zu welchen Versicherungen kann ich mich beraten lassen?

Grundsätzlich berät Sie die BVG zu allen Fragen rund um private Versicherungen. Die BVG berät ausschließlich Privatpersonen. Selbstständige oder Unternehmen können sich von der BVG leider nicht beraten lassen.

Welche Rechtsberatung kann ich von der BVG erhalten?

Die BVG bietet allen BdV-Mitgliedern Rechtshilfe in Streitfällen – hierbei geben die Expert*innen Ihnen zunächst Hilfe zur Selbsthilfe. Sie erhalten eine allgemeine rechtliche Ersteinschätzung zu ihrem Fall – mit Hinweisen zu ihren Rechten und Ansprüchen sowie Tipps, diese etwa gegenüber einem Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsvermittler geltend machen können.

Im Rahmen einer Rechtsbesorgung können die Expert*innen Sie darüber hinaus bei rechtlich schwierigen Sachverhalten unterstützen und in der juristischen Auseinandersetzung beraten. In einem solchen Fall übernimmt die Rechtsabteilung der BVG gegebenenfalls die außergerichtliche Korrespondenz mit der Versicherung oder der Vermittlerfirma und bemüht sich um eine interessengerechte, einvernehmliche Lösung. Die Rechtsbesorgung ist eine freiwillige Leistung neben der satzungsmäßigen Mitgliederberatung – die Rechtsabteilung wird nur dann tätig, wenn es zweckmäßig ist.

Welche Kosten entstehen im Rahmen der Rechtsberatung für mich?

Die allgemeine rechtliche Ersteinschätzung mit Tipps und Hinweisen ist für BdV-Mitglieder kostenlos.

Im Rahmen der Rechtsbesorgung können je nach Aufwand und Umfang der Angelegenheit Kosten entstehen, an denen wir Sie gegebenenfalls beteiligen müssen. In einem solchen Fall teilen wir Ihnen die Höhe der Kostenbeteiligung mit bevor wir tätig werden und schließen mit Ihnen eine Honorarvereinbarung.

Wie läuft eine Rechtsbesorgung ab?

Zunächst wird Ihr Anliegen geprüft. Sofern die Rechtsabteilung es in Ihrem Fall für zweckmäßig hält, wird sie Ihnen anbieten die außergerichtliche Korrespondenz mit der gegnerischen Partei zu übernehmen.

Wollen Sie das Angebot annehmen, benötigen wir eine Vollmacht von Ihnen – hierfür erhalten Sie von uns einen Vordruck. Diese Vollmacht umfasst auch die Befugnis zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen im Zusammenhang mit außergerichtlichen Verhandlungen.

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